Allgemeine
Vertragsbedingungen
Die
allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden,
regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Betreiber des Campingplatzes
„Am Dreetzsee“, H.-J. Döhring
, genannt Vermieter . Lesen Sie sie deshalb bitte sorgfältig durch.
1.
Anmeldung
/ Buchung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter
den Abschlss eines Vertrages über die Bereitstellung einer Stellfläche
oder eines Bungalows verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich bzw.
per Fax, in Ausnahmefällen auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die
Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie Sie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag tritt bei Erhalt der schriftlichen Bestätigung
in Kraft. Mündliche bzw. fernmündliche Bestätigungen sind
nur in Ausnahmefällen und
gegenseitigem Einverständnis bindend.
2. Preise
Die genannten Preise entsprechen den uns bei
der Angebotserstellung vorliegenden Tarifen. Änderungen und Abweichungen
einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach
Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider treu und Glauben
herbeigeführt wurden, behalten wir uns vor, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtvertrag nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.
Änderungen
Werden auf
Wunsch Änderungen durchgeführt, so geschieht dies kostenlos. Änderungen
sind bis spätestens 4 Wochen vor Anreise, nur schriftlich oder per Fax möglich.
4. Rücktritt durch den Kunden bei einer reservierten Unterkunft (Bungalow oder Mobilheim)
Der gesamte Preis kann spätestens 8 Wochen vor Anreisetag jedoch frühestens
nach erfolgter Buchungsbestätigung durch den Vermieter eingefordert werden.Dies
erfolgt durch Rechnungslegung. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht
kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von seitens des
Vermieter
Der Kunde kann bis zum Beginn des
Ferienaufenthaltes jederzeit durch Erklärung an den Vermieter von seinem
Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt
er den Aufenthalt nicht an, so kann der Vermieter Ersatz für die von ihm
getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Es bleibt den
Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen,
daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt bzw. Nichtantritt des Ferienaufenthaltes
keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von dem Vermieter
in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Der Vermieter ist nicht
verpflichtet für den geplanten Aufenthalt einen neuen Kunden zu suchen.
Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren
betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:
4.1. Ab dem 40. bis 20. Tag vor der
Anreise 50 % des Preises, jedoch mindestens 50,- €
4.2. Ab dem 19. bis
5. Tag vor der Anreise 80 % des Preises, jedoch mindestens 50,- €
4.3. Ab dem 4. Tag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung
erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung. Die Zahlung hat am Tag der
Abreise zu erfolgen.
Der Stellplatz ist am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu verlassen. Bei einer späteren Abreise kann der Betreiber eine Nachzahlung fordern.
6. Stornierung eines Stellplatzes
Eine kostenlose Stornierung von einem Stellplatz kann 10 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Bei späterer Stornierung erheben wir eine Gebühr von 30,00 €.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Bei nicht erfolgter Stornierung wird der gesamte Preis fällig.
7.
Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist insgesamt auf
die Höhe der anfallenden Gebühren beschränkt. Für Schäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden, haften wir nicht für
das Verschulden, des die Fremdleistungen erbringenden Veranstalters.
8.
Reklamationen
Trotz aller Bemühungen lassen sich evtl.
Reklamationen leider nicht immer ganz vermeiden.
Diese müssen unverzüglich schriftlich an den Vermieter eingereicht werden.
Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst
worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Leistungen innerhalb eines Monats nach Beendigung der
Reise
gegenüber dem Vermieter geltend machen. Nach
Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche
verfallen nach 3 Monaten. Das Verfallsdatum beginnt mit der Abreise vom
Campingplatz.
9.
Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt.
Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Personen nicht auf dem
Platz aufzunehmen.
In
folgenden Fällen kann der Vermieter vor Antritt des Ferienaufenthaltes vom
Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:
Wenn
der Kunde entgegen Ziffer 4. dieser Mietbedingungen seien
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt ist der Vermieter berechtigt den Vertrag
zu kündigen. In diesem Fall gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß
Ziffer 8.
Wenn
der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen trotz Abmahnung durch den Vermieter sich in groben Maße
vertragswidrig verhält, ist die sofortige Auflösung des Vertrages
gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des gesamten Mietpreises
gerechtfertigt. Evt. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
Die
Campingplatzordnung ist Bestandteil der allgemeinen Vertragsbedingungen. Liegt
ein grober Verstoß gegen die Campingplatzordnung vor, ist der Vermieter
berechtigt den Vertrag aufzulösen.
11. Haustiere
Auf dem Campingplatz sind lediglich Hunde
ausgenommen Kampfhunde erlaubt.
12. Aufhebung
des Reisevertrages
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (
Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen ) unmittelbar und konkret erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Vertrag zurücktreten.
Gerichtstand für beide Parteien ist Prenzlau.
14.
Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand: Januar 2009